Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgeberschutzgesetz
Filter Müller engagiert sich für Transparenz und Rechenschaftspflicht und unterstützt deshalb das EU-Hinweisgeberschutzgesetz (Richtlinie (EU) 2019/1937, Verordnung (EU) 2020/1503), welches den Schutz von Personen, die Missstände melden, zum Ziel hat.
Filter Müller identifiziert sich mit diesen Werten und setzt sich aktiv dafür ein, eine Umgebung zu schaffen, in der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Angst vor Sanktionen tätig sein können.
Als Teil der Bemühungen stellt Filter Müller ein Meldesystem zur Verfügung, das es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht, Hinweise auf Missstände vertraulich abzugeben.
Für Ihre Meldung nutzen Sie bitte den folgenden Link: